Rechtliches

Am 23. Mai 2026 führte ich meinen ersten Braukurs ohne Teilnehmer durch. Als Organisator von Braukursen muss ich im Unterschied zu rein privaten Brauterminen, diese beim Zoll in Erfurt melden. Und nach der Durchführung des Kurses entsprechende Biersteuer entrichten. Ich habe für 30l Bier mit einer Stammwürze von 15,2 ° Plato die Biersteuer in Höhe von 3,78 € entrichtet. Dieses Bier darf ich natürlich selber trinken, aber ich darf es auch zum Bewirten meiner Gäste bei weiteren Braukursen verwenden. Ich darf es auch Verschenken. Zumindest habe ich diese Information vom zuständigen Sachbearbeiter des Zolls in Erfurt mitgeteilt bekommen.

Als Privatmann darf ich im eigenen Haushalt aktuell bis zu 500 l Bier im Kalenderjahr steuerfrei brauen, die Gesetzlichkeiten haben sich seit Anfang 2025 geändert. Das geschieht anmeldefrei. Erst wenn ich die Freigrenze von 500 l überschreite, muss ich das dem Zoll melden und Biersteuer wie bei Braukursen entrichten.

Als Haus- und Hobbybrauer d

Privates Brauen von Bier – Haus- und Hobbybrauer

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